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Das Gesetz zum Schutz personenbezogener Daten zwingt polnische Unternehmen zu komplizierten und kostenintensiven Maßnahmen im Zusammenhang mit der Sammlung, Sicherung, Registrierung, Aufbewahrung und Nutzung personenbezogener Daten. Jede Firma, die selbst geringfügige Datenbestände wie E-Mail-Datenbanken, Buchhaltungskarteien oder Datenbanken mit Kundendaten besitzt, muss diese Bestände beim Generaldatenschutzbeauftragen registrieren und gleichzeitig die restriktiven Anforderungen bezüglich ihrer Verarbeitung erfüllen.

 
Im Rahmen unserer Leistungen helfen wir bei der Registrierung von Datenbanken beim Generaldatenschutzbeauftragen, bereiten die erforderliche Dokumentation (Sicherheitsbestimmungen) vor, überprüfen die vorhandenen Dokumente, führen Schulungen durch und lösen die personenbezogenen Daten betreffende Probleme.

Gleichzeitig beraten wir unsere Kunden, wie sie die vorhandenen Bestände zur Refinanzierung ihrer Marketingaktivitäten einsetzen können, und zwar hauptsächlich durch eine Kooperation im Rahmen des Listbroking-Modells, über das Sie nähere Informationen in der Rubrik Listbroking finden. Derartige Maßnahmen erfordern eine professionelle Unterstützung seitens einer Firma, die Erfahrung und bewährte Prozeduren besitzt. Unser Unternehmen steht seinen Kunden jederzeit zum Zwecke einer Beratung zur Verfügung, die sich insbesondere auf folgende Themen bezieht:

  • Verarbeitung von Datenbanken,
  • Registrierung und Legalisierung von Datenbanken,
  • Verdienstmöglichkeiten mit den vorhandenen Beständen,
  • Nutzungsformen für die vorhandenen Datenbanken,
  • Erreichbarkeit potentieller Kunden,
  • Einsatz des Direktmarketings im Rahmen der Unternehmenstätigkeit,
  • Analysen und Möglichkeiten eines Ausbaus des Datenbestands,
  • Neukundengewinnung,
  • Sowie viele andere Bereiche.

Die Erfahrung unserer Firma, ihr schmales Fachgebiet und ihre enormen technologischen Datenbank-Ressourcen in Europa erlauben es uns, Fachwissen auf hohem Niveau zu bieten.